Professur (m/w/d) (W2) Wirtschaftsprivatrecht

Wir suchen Sie!
Zur Verstärkung unseres Teams ist an der Fakultät für Wirtschaft und Recht ab dem Sommersemester 2027 oder später eine Professur (m/w/d) (W2) Wirtschaftsprivatrecht zu besetzen. Wir bieten kleinere Studierendengruppen, mit denen Sie interaktiv arbeiten und innovative Lehrkonzepte umsetzen können. Es erwartet Sie ein hochmotiviertes Team von 13 Juristinnen und Juristen, mit dem Sie den Studiengang Wirtschaftsrecht in Bezug auf die künftigen Anforderungen der Unternehmenswelt weiterentwickeln. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, sich persönlich und fachlich-didaktisch fortzubilden, eigene Expertise in die Lehrveranstaltungen einzubringen, im Ausland zu lehren und den interdisziplinären Austausch an der gesamten Hochschule weiter zu intensivieren.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 09.07.2026.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet

  • Sie halten Lehrveranstaltungen in den zivilrechtlichen Grundlagenfächern und im Arbeitsrecht sowohl im Studiengang Wirtschaftsrecht als auch in den Studiengängen der Betriebswirtschaft und Technik in Deutsch und Englisch. Zusammen mit dem Team des Studiengangs entwickeln Sie diese Lehrangebote in Bezug auf die Anforderungen einer modernen Wirtschaft kontinuierlich weiter.
  • Sie bringen sich in die Selbstverwaltung der Hochschule ein.
  • Sie forschen und publizieren.

Das erwarten wir

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes juristisches oder wirtschaftsjuristisches Hochschulstudium.
  • Sie haben hervorragende juristische Kenntnisse und bringen praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht mit.
  • Sie haben sehr gute Englisch-Kenntnisse, sodass Sie englischsprachige Vorlesungen halten können.
  • Sie haben herausragende didaktische Fähigkeiten, große Freude an der Lehre und an dem Umgang mit jungen Menschen.
  • Sie möchten zusammen mit dem Team Wirtschaftsrecht unsere Studierenden in die Lage versetzen, in einer digitalisierten und internationalen Wirtschafts- und Rechtswelt erfolgreich zu sein.

Berufungsvoraussetzungen sind u. a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wissenschaftliche Qualifikation, die i. d. R. durch Promotion nachgewiesen wird, und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Weitere Einzelheiten (vgl. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) sind einem Merkblatt zu entnehmen, das über die Homepage der Hochschule heruntergeladen werden kann.


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